Hier können Sie mit Ihren Angaben unverbindlich & kostenlos einen Entwurf des Scheidungsantrages erhalten.
Wir schicken Ihnen die Unterlagen auch per Post zu. Erst wenn Sie diese erhalten haben, entscheiden Sie, ob Sie uns beauftragen oder nicht.
Sie gehen absolut kein Risiko ein.
Auch eine einvernehmliche Scheidung kann nur von einem der Ehepartner eingereicht werden. Selbst wenn beide Ehegatten die Scheidung ausdrücklich wünschen, muss der erste Schritt von einem der Partner ausgehen, der andere gibt dann lediglich seine Zustimmung
Frühestens nach 10 Monaten der Trennung ist es möglich, einen Scheidungsantrag zu stellen. Daher ist die Angabe hier besonders wichtig. Dabei gilt zu beachten, dass eine Trennung auch innerhalb der gemeinsamen 4 Wände möglich ist, das heißt innerhalb der ehelichen Wohnung oder des ehelichen Hauses. Eine solche Trennung ist lediglich an die Bedingung geknüpft, dass die Ehepartner in getrennten Zimmern wohnen und keine gegenseitigen Versorgungsleistungen, welche sich z.B. darin zeigen, dass für den anderen keine Wäsche mehr gewaschen oder gekocht wird, erbringen. Die Bestätigung beider Partner bezüglich der Trennung bzw. des Trennungsdatums innerhalb einer Wohnung reicht vor Gericht aus. Weitere Nachweise müssen nicht erbracht werden.
Ich stimme zu, dass meine Angaben und Daten zur Beantwortung meiner Anfrage elektronisch erhoben und gespeichert werden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an info@anwaeltin-werner.de widerrufen.