Unverbindlicher Scheidungsantrag

    Hier können Sie mit Ihren Angaben unverbindlich & kostenlos einen Entwurf des Scheidungsantrages erhalten.

    Wir schicken Ihnen die Unterlagen auch per Post zu. Erst wenn Sie diese erhalten haben, entscheiden Sie, ob Sie uns beauftragen oder nicht.

    Sie gehen absolut kein Risiko ein.

    Antragssteller/in *

    Auch eine einvernehmliche Scheidung kann nur von einem der Ehepartner eingereicht werden. Selbst wenn beide Ehegatten die Scheidung ausdrücklich wünschen, muss der erste Schritt von einem der Partner ausgehen, der andere gibt dann lediglich seine Zustimmung


    Persönliche Daten der Eheleute

    1. Ehefrau

    2. Ehemann


    Angaben zur Trennung

    Datum der Trennung

    Frühestens nach 10 Monaten der Trennung ist es möglich, einen Scheidungsantrag zu stellen. Daher ist die Angabe hier besonders wichtig. Dabei gilt zu beachten, dass eine Trennung auch innerhalb der gemeinsamen 4 Wände möglich ist, das heißt innerhalb der ehelichen Wohnung oder des ehelichen Hauses. Eine solche Trennung ist lediglich an die Bedingung geknüpft, dass die Ehepartner in getrennten Zimmern wohnen und keine gegenseitigen Versorgungsleistungen, welche sich z.B. darin zeigen, dass für den anderen keine Wäsche mehr gewaschen oder gekocht wird, erbringen. Die Bestätigung beider Partner bezüglich der Trennung bzw. des Trennungsdatums innerhalb einer Wohnung reicht vor Gericht aus. Weitere Nachweise müssen nicht erbracht werden.

    Letzte gemeinsame Adresse

    Ist jemand ausgezogen? Stimmt der Ehegatte der Scheidung zu?

    Angaben zur Ehe

    Angaben zur Heirat

    Angaben zu gemeinsamen Kindern

    Bei wem leben die Kinder? Wie ist der Ehegattenunterhalt vereinbart?

    Angaben zur finanziellen Situation

    Monatliche Nettoeinkommen?

    Kreditraten pro Monat (ausgenommen Immobilien)

    Ehevertrag / notarielle Scheidungsfolgevereinbarung?

    Gibt es einen Ehevertrag / notarielle Scheidungsfolgevereinbarung?

    Versorgungsausgleich durch Ehevertrag ausgeschlossen?

    Haben Sie den Versorgungsausgleich durch einen notariellen Ehevertrag ausgeschlossen?

    Kontaktmöglichkeit für eventuelle Rückfragen


    Gibt es weitere Angaben oder haben Sie Fragen?

     

      Ich stimme zu, dass meine Angaben und Daten zur Beantwortung meiner Anfrage elektronisch erhoben und gespeichert werden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an info@anwaeltin-werner.de widerrufen.