Online-Scheidung Hannover | Online scheiden lassen | Internetscheidung
Die Scheidung ist ein schwerwiegender Wendepunkt im Leben. Eine solche Entscheidung möchte gut überlegt sein – genau wie die Wahl des Anwalts, der Ihren Standpunkt rechtlich vertreten soll. Daher möchte ich Ihnen zunächst einige wichtige Informationen zu meinem Online-Scheidungsangebot und meinem Scheidungsverfahren geben. Außerdem erhalten Sie hier umfassende Informationen zum Thema online scheiden lassen.
Vorteile einer Online-Scheidung
Wenn Sie und Ihr Ehepartner sich einig sind, dass Ihre Ehe geschieden werden sollte, spricht man von einer Scheidung, die einvernehmlich ist. Leider gibt es auch Beziehungen die zu Ende gehen, wo alles nicht so unproblematisch ist. In jedem Fall können wir Ihnen helfen, sich von Ihrem Noch-Partner zu trennen. Mit unserem Formular können Sie uns ganz einfach eine Anfrage schicken, um den Scheidungsprozess zu starten (Online-Scheidung). Sie erhalten dann alle weiteren Informationen über das Scheidungsverfahren per E-Mail. Eine Online-Scheidung ist sehr bequem und schnell. Natürlich kann ich auch ungelöste Probleme jederzeit per E-Mail, Telefon oder in meinem Büro in Hannover klären.
Der Scheidungsantrag wird von mir als Scheidungsanwältin bei dem zuständigen Gericht gestellt, regelmäßig noch am selben Tag. Von Ihnen werden – je nach Einzelfall – folgende Unterlagen benötigt: Heiratsurkunde, Geburtsurkunden Ihrer minderjährigen Kinder, Eheverträge oder Scheidungsfolgenvereinbarungen, Anwaltsvollmacht, ausgefüllte Formulare zum Versorgungsausgleich und Einigungen über Folgesachen. Die Erfahrung zeigt, dass der Scheidungsprozess ohne Rentenanpassung (Versorgungsausgleich) 2 bis 3 Monate dauern wird. Auf die Rentenanpassung gehen wir noch später im Text ein. For more in depth information online book of ra. Die Scheidungskosten richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Wenn beide Parteien die Scheidung übereinstimmend wünschen und wollen, benötigt nur einer der Parteien einen Anwalt. Die Kosten mit dem (bald Ex-) Ehepartner werden im Regelfall geteilt.
Um Ihre ungefähren Kosten einer Scheidung zu berechnen, können Sie das Tool „Scheidungskosten berechnen“ nutzen. Falls Sie eine genauere Auskunft über die Verteilung der Kosten wünschen, kontaktieren Sie mich. Ich gebe Ihnen gerne Auskunft und informieren Sie.
So läuft eine Scheidung ab
Nach Eingang eines Online-Scheidungsantrages wird der Scheidungsantrag unverzüglich beim zuständigen Familiengericht eingereicht. Nach Zahlung der Gerichtsgebühren, die sich nach den Verfahrenswert richten, der sich wiederum im Wesentlichen aus dem Nettoeinkommen der Eheleute errechnet, wird der Scheidungsantrag vom Gericht zur Stellungnahme übersandt. Voraussetzung für eine rasche Scheidung ist, dass die Trennung vom Partner seit mindestens einem Jahr (dem sog. Trennungsjahr) besteht, kein Streit über das Sorgerecht oder Unterhaltsansprüche mit dem Ehepartner besteht und der Ehepartner sich auch scheiden lassen möchte. Besteht die Ehe seit mehr als drei Jahren, so schreibt das Gesetz vor, dass der Versorgungsausgleich in Scheidungsverfahren „automatisch“ durchgesetzt wird (Ausgleich der während der Ehe erworbenen Rentenansprüche).
Teilung der Rentenansprüche (Versorgungsausgleich) in der Scheidung
Bei dem Versorgungsausgleich werden die während der Ehe erworbenen Rentenansprüche jedem zu Hälfte zugeteilt. Kurz gesagt, jeder Ehegatte erhält die Hälfte der Rente der anderen Partei, sodass beide Parteien während der Ehe gleich viele Rentenpunkte gesammelt haben. Der Versorgungsausgleich kann jedoch auch durch einen Notarvertrag mit Erfolg ausgeschlossen werden.
Wenn der Versorgungsausgleich berechnet oder ausgeschlossen wurde, legt das zuständige Familiengericht einen Termin für die Scheidung fest. Leider kann auch eine Online-Scheidung Gerichtstermine nicht vermeiden. Der Scheidungsbeschluss wird dann vom Gericht verkündet. Die Rechtskraft der Scheidung tritt entweder durch Rechtsmittelverzicht im Scheidungstermin ein (Voraussetzung hierfür ist, dass beide Parteien anwaltlich vertreten sind) oder durch Zeitablauf nach einem Monat.