Anwältin Werner hilft Ihnen auch während der Corona-Krise:

Besonders in der aktuellen Situation können Sie sicher sein, dass ich Ihnen jederzeit weiterhelfe und professionell um Ihre Rechtsthemen kümmere. Online können wir wie gewohnt per Telefon und E-Mail im vollen Serviceumfang für Sie da sein.

Online scheiden lassen

 

Sie denken an Trennung oder Scheidung und ob Sie Ihre Scheidung online oder auf die herkömmliche Art und Weise durchführen möchten?

Die Online Scheidung bringt einige Vorteile mit sich:

  • Kostengünstig
  • professionell
  • kein persönlicher Besuch notwendig

Fakten zur Scheidung:

  • Eine Scheidung geht heutzutage im Durchschnitt schneller als noch vor 15-20 Jahren.
  • Das Internet revolutioniert auch die Scheidung und das Scheidungsverfahren.
  • Scheidungen online gibt es tatsächlich und sind genauso rechtlich anerkannt wie herkömmliche Scheidungen.

 

Sie Können Hier aus zwei Optionen wählen:

Wie teuer ist eine Scheidung?

Anzahl der unterhaltsberechtigten Kinder

Anzahl der Rentenversicherungen beider Ehegatten

Weitere Angaben

Datenschutz

Ihr Ergebnis

Gegenstandswert Ehesache ?
Gemeinsames Einkommen:
Abzug Kinder (250 € pro Kind)
wird verdreifacht
3x
Hinweis: Der gesetzliche Mindestwert für eine Scheidung beträgt:
3.000,00 €
Gegenstandswert Versorgungsausgleich * ?
je Rentenversicherung
10% vom Gegenstandswert Ehesache:
x
jedoch mindestens 1.000 €
Gegenstandswert gesamt
Anwaltskosten
Gerichtskosten **
Scheidungs­kosten ***

* Bei einer Ehe unter drei Jahren wird davon ausgegangen, dass die Ehegatten nicht die Durchführung des Versorgungsausgleichs wünschen; bei Ausschluss des Versorgungsausgleichs durch Notarvertrag wird der gesetzliche Mindestwert von 1.000 € in Ansatz gebracht; ebenso gilt dieser gesetzliche Mindestwert von 1.000 € bei einer Ehe über drei Jahren, wenn der Versorgungsausgleich durch notarielle Urkunde ausgeschlossen ist.

** Die Gerichtskosten sind von beiden Ehegatten hälftig zu tragen. Der Antragsteller muss diese Gerichtskosten zunächst verauslagen und erhält am Ende des Verfahrens die anteiligen Gerichtskosten erstattet.

*** Ausgegeben werden die Rechtsanwaltsgebühren für einen Rechtsanwalt und die Gerichtskosten für beide Eheleute. Für den Fall, dass beide Eheleute jeweils einen Anwalt beauftragen, fallen die Anwaltskosten zwei Mal an. Für die Durchführung des Scheidungsverfahrens ist grundsätzlich bei einer einvernehmlichen Scheidung nur die Beauftragung eines Rechtsanwaltes durch einen Ehegatten erforderlich.

Online Scheidung

  • schnell & unkompliziert
  • Persönliches Gespräch
  • Erstinformationen & Kostenvoranschlag kostenlos

Ablauf Online Scheidung

  1. Füllen Sie den Antrag aus
  2. Antrag wird erstellt
  3. Wir reichen den Antrag bei Gericht ein
  4. Scheidungstermin wird festgelegt

Durch unsere konsequenten Erfahrungen im Bereich der Scheidung wissen wir genau, was im konkreten Fall zu tun ist, um Ihre Scheidung schnell und erfolgreich durchzuführen.

Unsere Kanzlei in Hannover arbeitet effizient und sorgt für eine stressfreie und kostengünstige Scheidung. Wir sind gerne für Sie jederzeit erreichbar.

Häufige gestellte Fragen zur Online Scheidung:

  • Was kostet eine Scheidung?
    Die Kosten einer Scheidung sind einkommensabhängig. Nutzen Sie unseren Kostenrechner um einen ersten Überblick zu erhalten.
  • Warum ist eine einvernehmliche Scheidung günstiger?
    Wenn zwischen den beiden Parteien kein Streit besteht, sinkt der Streitwert und damit auch automatisch Gerichts- & Anwaltskosten.
  • Braucht man für die Scheidung einen Anwalt?
    Für den Antrag der Schediung besteht immer Anwaltszwang. Es gibt keine Möglichkeit, ohne einen Anwalt den Scheidungsantrag zu stellen.
  • Braucht jede Partei einen Anwalt
    Wenn nur die Scheidung an sich durchgeführt werden soll, benötigt der andere Ehegatte keinen eigenen Anwalt.
  • Wie lange müssen wir für eine Scheidung getrennt sein
    Normalerweise ist ein Trennungszeitraum von mindestens einem Jahr erforderlich. Sie können den Antrag bereits ca. drei Monate vor Ablauf des Trennungsjahres stellen.

ulrike a. werner


Ich berate Sie gerne!

0511 – 81 60 77

    Unverbindlicher Scheidungsantrag

    Hier können Sie mit Ihren Angaben unverbindlich & kostenlos einen Entwurf des Scheidungsantrages erhalten.

    Wir schicken Ihnen die Unterlagen auch per Post zu. Erst wenn Sie diese erhalten haben, entscheiden Sie, ob Sie uns beauftragen oder nicht.

    Sie gehen absolut kein Risiko ein.

    Antragssteller/in *

    Auch eine einvernehmliche Scheidung kann nur von einem der Ehepartner eingereicht werden. Selbst wenn beide Ehegatten die Scheidung ausdrücklich wünschen, muss der erste Schritt von einem der Partner ausgehen, der andere gibt dann lediglich seine Zustimmung


    Persönliche Daten der Eheleute

    1. Ehefrau

    2. Ehemann


    Angaben zur Trennung

    Datum der Trennung

    Frühestens nach 10 Monaten der Trennung ist es möglich, einen Scheidungsantrag zu stellen. Daher ist die Angabe hier besonders wichtig. Dabei gilt zu beachten, dass eine Trennung auch innerhalb der gemeinsamen 4 Wände möglich ist, das heißt innerhalb der ehelichen Wohnung oder des ehelichen Hauses. Eine solche Trennung ist lediglich an die Bedingung geknüpft, dass die Ehepartner in getrennten Zimmern wohnen und keine gegenseitigen Versorgungsleistungen, welche sich z.B. darin zeigen, dass für den anderen keine Wäsche mehr gewaschen oder gekocht wird, erbringen. Die Bestätigung beider Partner bezüglich der Trennung bzw. des Trennungsdatums innerhalb einer Wohnung reicht vor Gericht aus. Weitere Nachweise müssen nicht erbracht werden.

    Letzte gemeinsame Adresse

    Ist jemand ausgezogen? Stimmt der Ehegatte der Scheidung zu?

    Angaben zur Ehe

    Angaben zur Heirat

    Angaben zu gemeinsamen Kindern

    Bei wem leben die Kinder? Wie ist der Ehegattenunterhalt vereinbart?

    Angaben zur finanziellen Situation

    Monatliche Nettoeinkommen?

    Kreditraten pro Monat (ausgenommen Immobilien)

    Ehevertrag / notarielle Scheidungsfolgevereinbarung?

    Gibt es einen Ehevertrag / notarielle Scheidungsfolgevereinbarung?

    Versorgungsausgleich durch Ehevertrag ausgeschlossen?

    Haben Sie den Versorgungsausgleich durch einen notariellen Ehevertrag ausgeschlossen?

    Kontaktmöglichkeit für eventuelle Rückfragen


    Gibt es weitere Angaben oder haben Sie Fragen?

    Online-Scheidung Hannover | Online scheiden lassen | Internetscheidung

    Die Scheidung ist ein schwerwiegender Wendepunkt im Leben. Eine solche Entscheidung möchte gut überlegt sein – genau wie die Wahl des Anwalts, der Ihren Standpunkt rechtlich vertreten soll. Daher möchte ich Ihnen zunächst einige wichtige Informationen zu meinem Online-Scheidungsangebot und meinem Scheidungsverfahren geben. Außerdem erhalten Sie hier umfassende Informationen zum Thema online scheiden lassen.

     

    Vorteile einer Online-Scheidung

     

    Wenn Sie und Ihr Ehepartner sich einig sind, dass Ihre Ehe geschieden werden sollte, spricht man von einer Scheidung, die einvernehmlich ist. Leider gibt es auch Beziehungen die zu Ende gehen, wo alles nicht so unproblematisch ist. In jedem Fall können wir Ihnen helfen, sich von Ihrem Noch-Partner zu trennen. Mit unserem Formular können Sie uns ganz einfach eine Anfrage schicken, um den Scheidungsprozess zu starten (Online-Scheidung). Sie erhalten dann alle weiteren Informationen über das Scheidungsverfahren per E-Mail. Eine Online-Scheidung ist sehr bequem und schnell. Natürlich kann ich auch ungelöste Probleme jederzeit per E-Mail, Telefon oder in meinem Büro in Hannover klären.

     

    Der Scheidungsantrag wird von mir als Scheidungsanwältin bei dem zuständigen Gericht gestellt, regelmäßig noch am selben Tag. Von Ihnen werden – je nach Einzelfall – folgende Unterlagen benötigt: Heiratsurkunde, Geburtsurkunden Ihrer minderjährigen Kinder, Eheverträge oder Scheidungsfolgenvereinbarungen, Anwaltsvollmacht, ausgefüllte Formulare zum Versorgungsausgleich und Einigungen über Folgesachen. Die Erfahrung zeigt, dass der Scheidungsprozess ohne Rentenanpassung (Versorgungsausgleich) 2 bis 3 Monate dauern wird. Auf die Rentenanpassung gehen wir noch später im Text ein. For more in depth information online book of ra. Die Scheidungskosten richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Wenn beide Parteien die Scheidung übereinstimmend wünschen und wollen, benötigt nur einer der Parteien einen Anwalt. Die Kosten mit dem (bald Ex-) Ehepartner werden im Regelfall geteilt.

    Um Ihre ungefähren Kosten einer Scheidung zu berechnen, können Sie das Tool „Scheidungskosten berechnen“ nutzen. Falls Sie eine genauere Auskunft über die Verteilung der Kosten wünschen, kontaktieren Sie mich. Ich gebe Ihnen gerne Auskunft und informieren Sie.

     

    So läuft eine Scheidung ab

     

    Nach Eingang eines Online-Scheidungsantrages wird der Scheidungsantrag unverzüglich beim zuständigen Familiengericht eingereicht. Nach Zahlung der Gerichtsgebühren, die sich nach den Verfahrenswert richten, der sich wiederum im Wesentlichen aus dem Nettoeinkommen der Eheleute errechnet, wird der Scheidungsantrag vom Gericht zur Stellungnahme übersandt. Voraussetzung für eine rasche Scheidung ist, dass die Trennung vom Partner seit mindestens einem Jahr (dem sog. Trennungsjahr) besteht, kein Streit über das Sorgerecht oder Unterhaltsansprüche mit dem Ehepartner besteht und der Ehepartner sich auch scheiden lassen möchte. Besteht die Ehe seit mehr als drei Jahren, so schreibt das Gesetz vor, dass der Versorgungsausgleich in Scheidungsverfahren „automatisch“ durchgesetzt wird (Ausgleich der während der Ehe erworbenen Rentenansprüche).

    Teilung der Rentenansprüche (Versorgungsausgleich) in der Scheidung

     

    Bei dem Versorgungsausgleich werden die während der Ehe erworbenen Rentenansprüche jedem zu Hälfte zugeteilt. Kurz gesagt, jeder Ehegatte erhält die Hälfte der Rente der anderen Partei, sodass beide Parteien während der Ehe gleich viele Rentenpunkte gesammelt haben. Der Versorgungsausgleich kann jedoch auch durch einen Notarvertrag mit Erfolg ausgeschlossen werden.

     

    Wenn der Versorgungsausgleich berechnet oder ausgeschlossen wurde, legt das zuständige Familiengericht einen Termin für die Scheidung fest. Leider kann auch eine Online-Scheidung Gerichtstermine nicht vermeiden. Der Scheidungsbeschluss wird dann vom Gericht verkündet. Die Rechtskraft der Scheidung tritt entweder durch Rechtsmittelverzicht im Scheidungstermin ein (Voraussetzung hierfür ist, dass beide Parteien anwaltlich vertreten sind) oder durch Zeitablauf nach einem Monat.