„Behauptung ist nicht Beweis“ – William Shakespeare

Mit einer professionellen Verhandlungsstrategie zu einer wirksamen Verteidigung

In einer unabhängigen und glaubhaften Strafverteidigung liegt meine besondere Verfahrenskompetenz. Damit unterstütze ich meine Mandanten in Strafprozessen

und erarbeite in enger Abstimmung mit ihnen eine professionelle Verhandlungsstrategie mit dem Ziel einer wirksamen Verteidigung.

Nebenklage

Opfer einer Straftat haben die Möglichkeit, sich als Nebenkläger dem Strafverfahren gegen den Täter anzuschließen. Die Nebenklage stellt sicher, auch die Interessen des Opfers oder seiner Angehörigen im Rahmen der Strafverfahren ausreichend zu berücksichtigen.
Ich vertrete Nebenkläger vor Gericht, um beispielsweise volle Akteneinsicht zu erlangen oder Rechtsmittel einzulegen. Auch die Kosten für eine Nebenklage trägt unter Umständen die Landeskasse.

Pflichtverteidigung

Für Strafverfahren, in denen dem Angeklagten eine hohe Strafe droht, ist vom Gesetzgeber ein Pflichtverteidiger vorgesehen. In solchen Fällen übernehme ich Ihre Vertretung und verteidige sie engagiert vor Gericht. Unter Umständen trägt das Land die Anwaltskosten, um zu gewährleisten, dass jeder Beklagte unabhängig von seinem Einkommen einen Strafverteidiger beauftragen kann.

Adhäsionsverfahen

Damit Opfer von Straftaten ihre Ansprüche auf Schmerzensgeld oder Schadensersatz geltend machen können, war bis vor wenigen Jahren ein separates, oft kostenintensives Zivilverfahren notwendig. Inzwischen können Geschädigte solche Ansprüche mit Hilfe eines so genannten Adhäsionsverfahrens direkt im Strafverfahren geltend machen.
Ich berate und unterstütze Opfer von Straftaten bei der Vorbereitung und Einreichung eines Adhäsionsantrags und prüfe in enger Abstimmung mit meinem Mandanten alle Optionen. Dabei ist es nicht nötig, dass der Geschädigte als Nebenkläger auftritt.

Jugendstrafrecht

Im Jugendstrafrecht gilt die Maxime „Erziehung vor Bestrafung“. Als Jugendliche gelten Minderjährige unter 18 Jahren, in besonderen Fällen kommt das Jugendstrafrecht auch für Menschen unter 21 Jahren zur Anwendung. Meine Vertretung Jugendlicher berücksichtigt, dass sie sich leichter zu einer Tat hinreißen lassen und die Folgen einer Tat nicht in vollem Umfang überblicken. Ein wichtiges Ziel meiner Verteidigungsstrategie ist es, Jugendliche vor einer Haftstrafe zu bewahren.
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