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Corona-Erkrankung oder Quarantäne – Wer zahlt?

 

Grundsätzlich gilt, dass der Arbeitgeber bei einer Erkrankung des Arbeitnehmers 6  Wochen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall leisten muss. Sofern der Arbeitnehmer jedoch aufgrund einer Quarantäne nicht arbeiten kann, hat der Arbeitgeber nach § 56 Infektionsschutzgesetz hinsichtlich der ausgezahlten Beträge einen Erstattungsanspruch gegenüber der zuständigen Behörde (Gesundheitsamt). Nach 6 Wochen erhält der Arbeitnehmer unabhängig von alledem Krankengeld. More info book of ra online spielen.

Für Selbstständige, die unter Quarantäne gestellt sind, sieht das Infektionsschutzgesetz ebenfalls Regelungen vor. – Bitte sprechen Sie mich an!

Tel.: 0511-9209350 oder nutzen Sie das Online-Formular

Category: ArbeitsrechtVon Ulrike Werner24. März 2020

Autor: Ulrike Werner

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      Unfallregulierung, Schmerzensgeld, Bußgeldverfahren, Verkehrsstrafrecht, Unfallflucht, Führerscheinsachen, MPU
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